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Finanzielle Hilfen für Familien im Landkreis ERH

Stand 11-2009

Das Elterngeld

Seit Januar 2007 bekommen alle Eltern, ab dem Tag der Geburt ihres Kindes Elterngeld. Es soll für die Zeit nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied schaffen. Mit dem Elterngeld kann es für Mütter und Väter einfacher werden vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung des Kindes zu haben.
Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten. Höchstens jedoch beträgt es 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes wird die monatliche Rate auf bis zu 100 Prozent angehoben. Nicht erwerbstätige Elternteile erhalten den Mindestbetrag zusätzlich zum bisherigen Familieneinkommen. Für Geschwister gibt es einen Zuschlag von 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro zu dem sonst zustehenden Elterngeld.
Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt; beide Eltern können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt und dabei Erwerbseinkommen wegfällt. Alleinerziehende, können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Das Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt ist dies das Zentrum Bayern, Familie und Soziales in Nürnberg.
Weitere Details zum Elterngeld, zu Antragstellung und Fristen finden sich im Service-Portal des Bundesfamilienministeriums www.familien-wegweiser.de.

Kindergeld

Eltern bekommen ab dem 1. Januar 2009 mehr Kindergeld. Nach dem neuen Familienleistungsgesetz der Bundesregierung wird das Kindergeld schon ab dem dritten Kind gestaffelt, sodass es für das dritte Kind mehr Kindergeld als für erste und zweite Kinder gibt. Das gab es bisher erst ab dem vierten Kind. Ein Überblick über die neuen Leistungen: Für das erste und das zweite Kind zahlt der Staat jeweils 10 Euro mehr, somit 164 Euro im Monat. Für das dritte Kind erhöht sich der Satz um 16 Euro auf 170 Euro monatlich, und für das vierte und jedes weitere Kind werden ebenfalls 16 Euro mehr, insgesamt 195 Euro, gezahlt. Derzeit zahlt der Staat für mehr als 18 Millionen Kinder in Deutschland Kindergeld.

Die Mehrkindfamilie wird gestärkt

Besonders Familien mit mehreren Kindern profitieren von der Staffelung. Denn sie tragen eine höhere finanzielle Last. Sie brauchen eine größere Wohnung. Sie zahlen höhere Strom- und Heizkosten. Auch die Waschmaschine läuft häufiger. Kurz: Mit der Kinderzahl steigen die Fixkosten im Haushalt. Das Kindergeld trägt zum Haushaltseinkommen – je nach Familientyp – zwischen 6 und 22 Prozent bei. Für Großfamilien ist ein höheres Kindergeld umso wichtiger, weil sie häufig ein geringeres Pro-Kopf-Einkommen und oft schlechtere Erwerbsmöglichkeiten haben. Beide Eltern können nicht mehr in dem Maße arbeiten wie zuvor und die Rückkehr in den Beruf fällt nach einer längeren Kinderbetreuungszeit schwer. Eines der wichtigsten Ziele ist es, Armut zu vermeiden. Denn Familien mit vielen Kindern tragen ein erhöhtes Risiko.

Für die Mitte der Gesellschaft
Aus Sicht der Eltern ist das Kindergeld die wichtigste familienpolitische Leistung in Deutschland. 87 Prozent der Befragten nennen es in einer aktuellen Umfrage des Allensbach-Instituts besonders hilfreich. Der Zuspruch ist deshalb so groß, weil Kindergeld eine Leistung für die Mitte der Gesellschaft ist. Es wird an alle Familien gezahlt. Eltern mit hohem Einkommen profitieren zudem von den Freibeträgen für Kinder. Sie steigen zum 1. Januar von 5 808 Euro auf 6 024 Euro.

Kinderzuschlag

  • Eltern mit geringem Einkommen haben Anspruch auf Kinderzuschlag von bis zu 140 € monatlich für ein in ihrem Haushalt lebendes minderjähriges Kind, wenn für dieses Kind Kindergeld gezahlt wird.
  • Die Eltern müssen mindestens über Einkommen oder Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, ihren nach dem Arbeitslosengeld II zu errechnenden Mindestbedarf sicher zu stellen (Mindesteinkommensgrenze).
  • Der Anspruch auf Kinderzuschlag entfällt, wenn das Elterneinkommen den gesamten Familienbedarf deckt (Höchsteinkommensgrenze).
  • Die Zahlung des Kinderzuschlags ist auf insgesamt 36 Monate begrenzt.
  • Ansprechpartner: Familienkasse der Arbeitsagentur
  • Merkblatt Kinderzuschlag
  • Infoseite zum Kinderzuschlag
  • Online Kinderzuschlagsrechner

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Mutterschaftsgeld

  • für berufstätige werdende und junge Mütter, die einer Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld angehören
  • 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt 13 Euro pro Tag, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis 12 Wochen nach der Geburt
  • Arbeitgeber stockt den Betrag bis auf Höhe des durchschnittlichen Nettolohns der vergangenen 3 Monate auf
  • Ansprechpartner: Krankenkasse, Arbeitgeber

Förderung in Tageseinrichtungen

  • Eine Förderung des Kindes nach § 22 KJHG kann Alleinerziehenden und einkommensschwachen Eltern gewährt werden, deren Kind/er eine Tageseinrichtung (Kindergarten, Hort und andere Einrichtungen) besuchen. Dazu ist ein schriftlicher Antrag mit den Einkommensnachweisen sowie eine Bestätigung über die Höhe der Betreuungskosten der Einrichtung erforderlich. Ansprechpartner für den Landkreis : Herr Liebau, Marktplatz 6, 91054 Erlangen, Zi. 147, Tel. 09131/803-257, thomas.liebau@erlangen-hoechstadt.de

Wohngeld

Unterhaltsvorschuss

Riester-Rente

  • für Riester-berechtigte Eltern, die jährlich mindestens 2% ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens (ab 2006: 3%, ab 2008: 4%) in einen privaten Vorsorge- Vertrag bei einer Bank, einem Investmentfond oder einer Versicherung einzahlen
  • ab 2004: 92 Euro pro Jahr und Kind
  • ab 2006: 138 Euro pro Jahr und Kind
  • ab 2008: 185 Euro pro Jahr und Kind
  • außerdem Grundzulage von derzeit 76 Euro pro Jahr (ab 2006: 114 Euro, ab 2008: 154 Euro)

Schwangere in Not

Berufstätigen Alleinerziehenden und Elternpaaren

  • steht für 2005 ein Steuerfreibetrag von 1.500 Euro zu, wenn erwerbsbedingte Kinderbetreuung mehr als 1.548 Euro pro Jahr kostet. Ab dem Jahr 2006 ändert sich diese Regelung. (Siehe "Steuerliche absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten")
  • Ansprechpartner: Finanzamt Erlangen

Alleinerziehenden

Eltern von Kindern mit Behinderungen

Für Drillinge und Noch-Mehrlinge

  • bekommen Hilfe von der Landesstiftung "Familie in Not"
  • hier werden auch Firmenpatenschaften vermittelt.

Landeserziehungsgeld

Weitere Infos Staatliche Hilfen für Familien (Information des Bundesfamilienministeriums)